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Gesucht: Berichte aus Baden-Württemberg zu Gewalt während der Geburt

„Eine Anfrage bei der Geschäftsstelle der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) hat ergeben, dass dort keine Berichte zu Gewalterfahrungen im Kontext der Geburt bekannt sind, weder systematische Erfassungen noch Einzelfallberichte.“

Diese Zeilen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD Landtagsfraktion Baden-Württemberg (BW) an die Landesregierung BW zu „Gewalterfahrung bei der Geburt und Situation der Geburtshilfe in Baden-Württemberg“. In der Kleinen Anfrage ging es um „Gewalterfahrung bei der Geburt und Situation der Geburtshilfe in Baden-Württemberg“. Aus der Antwort des Sozialministeriums geht hervor, dass dort

1. keine Berichte zu Gewalt in der Geburtshilfe vorliegen und

2. dass die Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen auf Gewalt in der Geburtshilfe keine Anwendung finden würde.

Unsere Antwort an das Gesundheitsministerium BW könnt ihr hier nachlesen (PDF).

Keine Berichte? Das wollen wir ändern!

Wir wollen dem Ministerium (anonymisierte) Erfahrungsberichte aus BW von Gewalterfahrungen während der Geburt vorlegen. Dafür brauchen wir DEINE Hilfe!

Du kommst aus Baden-Württemberg? Schreib uns gerne deine Erfahrungen. Wir suchen Berichte von Gebärenden, Begleitpersonen und geburtshilflichem Personal.

  • Verfasse deinen Erfahrungsbericht, Länge möglichst maximal ungefähr ein Din A4-Blatt
  • Schicke diesen Bericht per E-Mail bitte an info@mother-hood.de (Wir behandeln alle Angaben vertraulich.). Du kannst den Text auch in die E-Mail hineinkopieren.
  • Schreib uns bis zum 10. Juli.
  • Wichtig: Bitte schreibt auch kurz dazu, dass wir deinen Bericht anonym weitergeben dürfen.

Was passiert mit deinem Bericht?

Wir sammeln alle Erfahrungsberichte und werden sie an die Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg und das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg überreichen.

Warum sind solche Berichte wichtig? Wozu dient diese Aktion?

Dass Schwangere und Gebärende Gewalt während der Geburt erleben, ist für uns ein starkes Zeichen für die Missstände in der Geburtshilfe! Wir wollen und können nicht akzeptieren, dass offizielle Stellen davon nichts wissen und deshalb nichts gegen die Missstände unternehmen.

Ein erster Schritt sind daher die Erfahrungsberichte. Ein zweiter Schritt ist, das Ministerium auf ihre rechtliche Verpflichtung zum Gewaltschutz hinzuweisen, so wie es die Istanbul Konvention vorschreibt, die Deutschland unterzeichnet hat!

Es stimmt nicht, dass die Istanbul Konvention auf Gewalt in der Geburtshilfe nicht angewendet werden kann! Die Istanbul Konvention unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Gewaltformen, sondern hebt in Art. 2 Abs. 1 hervor, dass das “Übereinkommen Anwendung auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen (findet).“

Anwendung der Istanbul Konvention

Mehr Informationen zur Istanbul Konvention hält der Wikipedia-Eintrag bereit. Hier ein Auszug „Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden.“

Mit Blick auf die verbindlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention, offenbart die Antwort des Sozialministeriums BW einige Defizite im Umgang mit Betroffenen von Gewalt in der Geburtshilfe. Wir fordern folgende Maßnahmen:

  • Anerkennung von Gewalt in der Geburtshilfe als eine Gewaltform
  • Schaffung einer Koordinierungsstelle sowie Sammlung und Auswertung von Daten zu Gewalt in der Geburtshilfe (vgl. Artikel 10 Koordinierungsstelle sowie Artikel 11 – Datensammlung und Forschung, Istanbul Konvention)
  • Schaffung von bzw. Unterstützung von bereits bestehenden Hilfsdiensten für Betroffene von Gewalt in der Geburtshilfe, z. B. psychologische/ rechtliche Beratung (vgl. Artikel 20 – Allgemeine Hilfsdienste, Istanbul Konvention)
  • Der sensible und gewaltfreie Umgang mit Schwangeren und Gebärenden findet – analog zum Studiengang Hebammen, auch Einzug in die Studienordnung des Medizinstudiums.