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Corona Informationen für Schwangerschaft und Geburt


Das Leben nach der jahrelangen Corona-Pandemie normalisiert sich längst wieder. In vielen Kliniken gelten kaum oder keine Beschränkungen mehr. Doch immer wieder hören wir vereinzelt von Regelungen speziell für Geburtsabteilungen. Aus diesem Grund veröffentlichen wir hier auch weiterhin Hinweise und Informationen zu Corona und Schwangerschaft, Geburt und Stillen. Alle Infos tragen wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammen und aktualisieren die Infos regelmäßig. Grundsätzlich empfehlen wir nach wie vor allen Schwangeren, sich intensiv mit ihrer Hebamme und ihrem/ ihrer Gynäkolog:in über die regionalen Gegebenheiten, sämtliche Fragen rund um Corona sowie die Impfung auszutauschen!

Unsere Infos helfen dir weiter? Du findest es wichtig, auf die Situation von werdenden Familien während Corona aufmerksam zu machen? Dann spende jetzt für unsere Wanderausstellung „BlackboxGeburt“!


Übersicht

Über Hinweise, wie es in den einzelnen Kliniken abläuft, freuen wir uns sehr. Diese kannst du uns per E-Mail an info@mother-hood.de oder via Direktnachricht über Facebook, Instagram oder Twitter schicken.


Ist das Coronavirus gefährlich für Schwangere, ungeborene Kinder und Neugeborene?

Es existieren Studien zu Corona und den Auswirkungen auf Schwangere, ungeborene Kinder und Neugeborene.

Daten aus Deutschland zu Corona-Infektionen bei Schwangeren erhebt die sog. Cronos-Studie. Die aktuellsten Studien für Deutschland gibt es hier und hier. Demnach haben Schwangere ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe im Vergleich zu nichtschwangeren Frauen gleichen Alters. Das Risiko schwer zu erkranken steigt mit der Schwangerschaftswoche.

Um einen umfassenden Überblick über wissenschaftliche Erkenntnisse zu Schwangerschaft und Corona zu bekommen, verweisen wir auf die Empfehlungen der gynäkologischen Fachgesellschaften sowie der Nationalen Impfkommission von Herbst 2022.

Passt besonders auf euch auf! Lasst euch zu den Vorteilen und Risiken einer Impfung gut beraten.

Corona und Stillen

Stillen mit Covid-19-Infektion ist möglich. Die Vorteile für das Kind überwiegen, wenn die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Infizierte Mütter sollten unbedingt darin unterstützt werden, wenn sie ihr/e Kind/er stillen möchten. Eine Trennung von Mutter und Kind gegen den Willen der Mutter oder einer weiteren Bezugsperson darf nur in absoluten Ausnahmefällen sein!

Unter unserem Stichwort Stillen haben wir einige Links zu Corona und Stillen zusammengetragen.

Mutterschutzregelungen und Corona

Zum Umgang mit Schwangeren und Corona gibt es für Arbeitgeber aktualisierte Einschätzungen. Verantwortlich für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes sind die Bundesländer. Gute Informationen allgemein zum Mutterschutz gibt es auf arbeitsrechte.de.

Eine Übersicht über die Informationen zu Corona und Mutterschutz in den einzelnen Bundesländern findet ihr hier (ganz unten auf der Seite).


Welche Erkenntnisse bietet das Robert Koch Institut zu Corona und Schwangerschaft / Geburt?

Wir fassen die Informationen des Robert Koch Instituts zusammen. Dieses sind leider seit November 2021 nicht mehr aktualisiert worden. Folgende Punkte gelten aber immer noch:

  • häufigeres Auftreten von Präeklampsie und Frühgeburtlichkeit (insbesondere im 3. Trimenon) bei infizierten im Vergleich zu nicht-infizierten Schwangeren
  • Die Übertragung einer mütterlichen SARS-CoV-2-Infektion auf das Neugeborene insgesamt selten und beim Neugeborenen in seltenen Fällen mit Symptomen.


Corona-Impfung während Schwangerschaft und Stillzeit

Impfen in der Schwangerschaft ist ein Thema, das viele beschäftigt – auch die Impfung gegen Corona! Wie bei allen Entscheidungen den eigenen Körper betreffend, gilt auch beim Impfen: Allein die Schwangere entscheidet. Bei ihrer Nutzen-Risiko-Abwägung soll sie bestmöglich durch persönliche fachliche Beratung und geeignete Informationen unterstützt werden.

Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt seit Mitte September 2021, Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche (ab 2. Trimenon) und Stillende zu impfen. Eine aktualisierte Begründung der STIKO (Stand 7.2.2023) mit wichtigen Infos gibt es hier.


Einschränkungen während Corona – wer darf mit zur Geburt?

In beinahe allen der rund 630 Kreißsäle in Deutschland ist eine Begleitperson zugelassen, meist allerdings mit Einschränkungen. Denn wie die Kliniken die Geburtsbegleitung umsetzen, ist sehr unterschiedlich. Jede Klinik kann eigene Regeln aufstellen. Dies gilt auch für Besuchszeiten auf der Wochenbettstation.

Bei einer Geburtseinleitung, bei der die Schwangere “auf Station” auf den Geburtsbeginn wartet, darf eine Begleitperson häufig nicht anwesend sein oder nur zu den geltenden Besuchszeiten.

Einige Kliniken lassen eine Begleitperson nach wie vor erst ganz am Ende der Geburt in der Austrittsphase in den Kreißsaal. Auf ihren Websites bezeichnen Kliniken dies als „entscheidende Phase der Geburt“ oder „wenn die Geburt richtig losgeht“. Wir lehnen diese Beschränkung ab und fordern stattdessen eine zeitlich nicht begrenzte Geburtsbegleitung, so wie die Gebärende sie braucht.

Wichtig ist, sich vorab gut zu informieren, wie die Klinik bei Einsetzen der Wehen oder nach einem Blasensprung vorgeht.

Keine wechselnden Begleitpersonen

Die Begleitperson darf während der Geburt häufig nicht wechseln und soll möglichst den Kreißsaal nicht verlassen. Die Hygienevorschriften der Klinik müssen unbedingt eingehalten werden.

Zusätzliche Begleitperson

Ein rechtzeitiger Anruf im Kreißsaal (also vor Geburtsbeginn) klärt, ob neben dem/der Partner:in eine zusätzliche Begleitperson mit in den Kreißsaal darf.

Manche Kliniken erlauben die zusätzliche Begleitung durch einer Doula. Weitere Information findet ihr bei Doulas in Deutschland e.V..

Informationen über den Zutritt für Besuchspersonen auf den Stationen und zur Begleitung der Geburt geben die einzelnen Kliniken. Da die Regelungen auch von dem Infektionsgeschehen in deiner Region abhängen, schau am besten regelmäßig auf der Website deiner Wunschklinik nach. Kläre bei Unklarheiten telefonisch oder per E-Mail an die Klinik, worauf du dich einstellen musst.

Nimm an unserer Aktion teil, wenn deine Klinik dir widersprüchliche Infos gibt (z. B. wenn bei der Klinikvorstellung andere Infos gegeben werden, als auf deren Website)! Sende uns bitte eine E-Mail an info@mother-hood.de mit dem Namen der Klinik(en), in der du gebären möchtest. Wir schreiben die Klinik an. Dabei erinnern wir die Klinik daran, wie wichtig eine nahezu uneingeschränkte Begleitung während der Geburt und danach ist – auch während der Corona-Pandemie.


Tipps für eine gute Geburt trotz Corona-Regelungen

Wir haben über die Sozialen Medien gefragt, was dabei half, trotz Corona-Beschränkungen eine gute Geburt zu haben. Die Antworten haben wir zusammengefasst:

  • Gute Vorbereitung
    • Geburtsvorbereitungskurs (mit Empowerment)
    • Wahl des Geburtsortes (Klinik/Geburtshaus/Hausgeburt)
    • Ambulante Geburt (vorher informieren)
    • Mentale Vorbereitung auf die Regelungen in der Klinik
    • Mentale Vorbereitung, ggf. ohne Begleitperson zu gebären
    • Infos zu meinen Rechten
    • Podcast/Kurs „Die friedliche Geburt“ (Werbung, wurde mehrfach genannt)
  • nicht zu früh in die Klinik fahren
  • Begleit-Beleghebamme
  • Klinik mit familienfreundlicher (Auslegung der) Corona-Regeln auswählen
  • Familienzimmer
  • Klinik mit familienfreundlichen Besuchsregelungen (z.B. Papipass für Zugang auch außerhalb der Besuchszeiten) auswählen

Kreißsaalverbot: Was tun?

Zum Glück ist ein generelles Kreißsaalverbot, bei dem der Vater, die Partnerin/ der Partner oder eine andere Begleitperson gänzlich von der Geburt ausgeschlossen wird, selten. Corona-positive Personen dürfen eine Geburt allerdings oft nicht begleiten. Aber auch zu dieser konkreten Situation kennen wir Ausnahmen. Wie bei allen Fragen gilt: unbedingt vorher im Kreißsaal nachfragen.

Keine Trennung von Familien: Risiken des Kreißsaalverbotes

Weder ein generelles, noch ein teilweises Kreißsaalverbot von Begleitpersonen ist aus unserer Sicht zulässig. Ein Verbot birgt zahlreiche gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) befürwortet bei der Geburt ausdrücklich die Anwesenheit einer Begleitperson und weist darauf hin, dass für eine „sichere und positive Geburtserfahrung“ eine „Begleitperson der eigenen Wahl während der Geburt“ erforderlich ist.

Dem schließen sich auch die Gynäkolog:innen der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG e.V.) an. In einer Presseerklärung weisen sie darauf hin, wie wichtig die Begleitperson für die seelische und körperliche Gesundheit von Mutter und Kind ist.

Was kann ich tun, wenn mein Partner / meine Partnerin nicht mit zur Geburt darf?

Aus vielen Mails und Nachrichten wissen wir, dass das Verbot einer Begleitperson während der Geburt Frauen und Familien zutiefst verunsichert.

Sollte deine Klinik die Begleitung während der gesamten Geburt oder auch während der Eröffnungsphase verbieten, kannst du folgendes tun:

  • Informiere dich rechtzeitig, wie deine Wunschklinik die Begleitung der Geburt genau handhabt.
  • Lass dir erklären, warum diese Regelung besteht.
  • Erkläre deinerseits, dass das Begleitverbot nicht den geltenden Empfehlungen der WHO und der gynäkologischen Fachgesellschaften entspricht. Teile dem Personal im Kreißsaal freundlich mit, was diese Regelung(en) mit dir und deinem Partner/ deiner Partnerin macht und wie schlimm das für euch ist.
  • Frage nach, warum für geimpfte bzw. genesene und getestete Begleitpersonen kein Zutritt möglich ist. Biete an, dass sich deine Begleitperson in jedem Fall einem Schnelltest unterziehen kann, auch wenn sie geimpft oder genesen ist.
  • Sofern die Begleitperson deiner Wahl ungeimpft ist, suche dir eine zweite, geimpfte Begleitung. Sie kann dich für den Fall, dass ungeimpften Personen der Zutritt in die Klinik verwehrt wird, zur Geburt begleiten.
  • Weise die Klinik darauf hin, dass andere Kliniken die Geburtsbegleitung deutlich familienfreundlicher gestalten: In vielen darf eine Begleitperson die gesamte Geburt im Kreißsaal sein, bei einigen geht das z.B., wenn sich der Muttermund einige Zentimeter geöffnet hat (ein Kompromiss, aber immerhin).
  • Wende dich an die Patient:innenvertretung der Klinik („Patientenfürsprecher“) und erkläre, dass du dir eine familienfreundlichere Lösung wünschst.
  • Sollte die Situation für dich eine enorme psychische Belastung bedeuten, frage die Klinik unbedingt nach einer Härtefallregelung.
  • Wenn alles nichts hilft und die Klinik bei ihrer Regelung bleibt, bereite dich gedanklich auf die Situation vor. Denk an deine Stärke und deine Fähigkeit, ein Kind zu bekommen. Du schaffst das in jedem Fall! Finde Wege, wie du mit deinem Partner/ deiner Partnerin dennoch nah sein kannst, z. B. übers Smartphone oder eine gemeinsame Playlist, eine Gedankenreise zum letzten Urlaub usw.
  • Belastet dich die Situation so sehr, dass du glaubst, die Geburt nicht schaffen zu können, melde dich sehr gerne bei unserem Hilfetelefon nach schwieriger Geburt. Beratungszeiten sind mittwochs, 12 bis 14 Uhr, und donnerstags, 19 bis 21 Uhr. Rufnummer 0228/ 9295 9970 (kostenfreie Beratung/ anonym).

Um deine Position zu stärken, empfehlen wir als Argumentationshilfen die Empfehlungen der WHO, die Empfehlungen der DGGG, die Stellungnahme der DGPFG e.V. und unsere Stellungnahme zur Geburtsbegleitung.

Viele Frauen berichten uns, die Hebammen im Kreißsaal bemühten sich, die Geburt ohne Partner:in besonders aufmerksam zu begleiten. Hast du andere Erfahrungen gemacht, so teile uns das gerne mit. Per E-Mail an info@mother-hood.de oder per Nachricht via Facebook, Instagram oder Twitter.


Muss ich während der Geburt eine Maske tragen?

Auch die Maskenpflicht während der Geburt ist ein Thema, was viele Frauen intensiv beschäftigt. Muss ich wirklich während der gesamten Geburt im Kreißsaal eine Maske tragen? Werde ich genug Sauerstoff bekommen? Was, wenn ich unter der Maske das Gefühl habe, nicht atmen zu können?

Eines vorweg: Nach unseren Recherchen sehen die meisten Kliniken von einer Pflicht zum Tragen einer Maske auch am Ende der Geburt ab.

Wir haben aber leider von Frauen erfahren, die auch während der Endphase der Geburt im Kreißsaal tatsächlich eine Maske tragen mussten. Es scheint sich aber wirklich nur um Ausnahmen zu handeln.

Die Regelung ist auch aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll: Die Atmung ist ein wesentlicher Teil der Geburtsarbeit und wird durch eine Maske erschwert. Für diese Regelung gibt es auch keine Empfehlung von gynäkologischen Fachgesellschaften oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch der Deutsche Hebammenverband lehnt eine Maskenpflicht ab, wenn die Gebärende das Tragen einer Maske während der Geburt nicht tolerieren kann.

So kannst du mit der Maskenpflicht umgehen:

  • Frage in deiner Klinik nach, wie es dort konkret mit den Masken gehandhabt wird: Wann musst du eine Maske tragen? Was passiert, wenn du sie absetzen möchtest bzw. musst? 
  • Frage in der Klinik nach, ob Einwegmasken für dich und deine Begleitperson bereit gestellt werden. FFP 2 Masken reduzieren das Risiko einer Ansteckung für beide Seiten. Frag nach, ob du für deine Begleitperson eine oder mehrere FFP 2 Maske(n) mitbringen sollst.
  • Erkundige dich beim Personal im Kreißsaal, ob sie auch für die letzte Phase der Geburt eine Maske vorschreiben.
  • Wenn ja, erkläre ihnen deine Bedenken und dass du fürchtest, nicht richtig atmen zu können.
  • Vereinbare, dass du versuchen wirst, die Maske möglichst lange zu tragen. Du wirst sie aber abnehmen, wenn sie dich bei der Geburt stört.
  • Niemand kann dich zwingen, während der Geburt eine Maske zu tragen! Das gilt auch für mit Corona infizierte Frauen.
  • Eventuell wirst du auch angehalten, Handschuhe anzuziehen. Frage auch hierzu in deiner Klinik nach den aktuellen Regelungen.
  • Sprich mit deiner Gynäkologin bzw. deinem Gynäkologen, ob ein Attest möglich ist, der bestätigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen darfst.

Corona Verdacht bei der Geburt

Um eine Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, muss das Klinikpersonal über eine (mögliche) Corona-Infektion einer Schwangeren vor dem Eintreffen in der Klinik informiert werden!

Partner:innen und vorgesehene Begleitpersonen mit Corona-Symptomen dürfen die Klinik/ den Kreißsaal nicht betreten!

Auch wenn bei einer Schwangeren eine Coronainfektion bestätigt wird, gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen. Dies dient dem Schutz aller Patient:innen der Klinik und verhindert, dass sich Personal mit dem Virus infiziert. 

Im Falle einer Infektion wird das geburtshilfliche Personal die Geburt ggf. nur im Schutzanzug und mit Atemmaske begleiten.

Auch bei einer bestätigten Coronainfektion darf die Klinik nicht zu einer Einleitung, zum Kaiserschnitt oder nach der Geburt zur Trennung vom Kind zwingen!


Besuche auf der Wochenbettstation

Während der Corona-Pandemie waren Besuche auf der Wochenbettstation stark eingeschränkt oder sogar komplett verboten. Aktuell scheinen sich bestimmte Besuchszeiten durchgesetzt zu haben, das heißt ein Besuch zu jeder Tageszeit ist nicht möglich.

Auch hier empfehlen wir, dich bei deiner Wunschklinik nach den aktuellen Regelungen zu erkundigen. Das gilt auch im Falle von Geburtseinleitungen, bei denen die Schwangeren “auf Station” auf den Geburtsbeginn warten müssen.

Weitere ausführliche Informationen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) zu Empfehlungen zu SARS-CoV-2/COVID-19 in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett findest du hier (Stand November 2021).


Weiterführende Informationen & Besuchsregelungen für Kliniken

Im Folgenden möchten wir einige Seiten empfehlen, die weitere Informationen rund um das Thema Corona, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bereitstellen:

Stillen und Corona

Zum Thema Stillen während einer Infektion mit Corona empfehlen wir die Hinweise von Europäische Institut für Stillen und Laktation.

Frühgeborene und erkrankte Kinder

Eltern, deren Kind zu früh oder krank geboren wurde, und daher nun auf der Frühchen- Kinderintensivstation liegen, verweisen wir sehr gerne an den Bundesverband Das frühgeborene Kind e. V.

Der Verband appelliert an die Kliniken, ihre strengen Besuchsregeln für die Frühgeborenenstationen zu überdenken.

Besuchsregelungen der Kliniken

Seit 1. Oktober 2022 und noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen. Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für Besucherinnen und Besucher gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Seit 01.03.2023 entfällt die Testpflicht.

Die allgemeinen Regelungen zum Corona Virus gibt es hier.

Manche Bundesländer haben die allgemeinen Regelungen um eigene ergänzt. Diese gibt es in unserer Übersicht.

Welche Erfahrungen hast du in letzter Zeit mit den Regelungen in Geburtsabteilungen gemacht? Wir sind weiterhin dankbar über Hinweise, wie es in den einzelnen Kliniken abläuft. Diese kannst du uns per E-Mail an info@mother-hood.de oder via Direktnachricht über Facebook, Instagram oder Twitter schicken.

Die Inhalte in diesem Artikel haben wir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie geben den aktuellen, wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Der Artikel ersetzt jedoch keine medizinische Beratung und Diagnose. Bei Fragen wendet euch an eine Allgemeinärztin/ einen Allgemeinarzt, eure Gynäkologin/ euren Gynäkologen sowie die Klinik(en), in der ihr gebären möchtet.

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