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Elterngeldreform: Kürzungen gehen zu Lasten von Familien und Müttern

Elterngeld und Mutterschutz: Welche Änderungen geplant sind und was sie für Familien in der ersten Zeit nach der Geburt bedeuten.

Weniger finanzielle Absicherung, zu wenig Unterstützung in den Wochen nach der Geburt und weniger Schutz für Stillende: Die Elternorganisation Mother Hood fordert Änderungen am Referentenentwurf.

Bonn, 24. September 2026. Die geplante Reform des Elterngeldes kürzt die finanzielle Unterstützung von Familien im ersten Lebensjahr des Kindes. Auch die geringfügige Anhebung der Elterngeldbeträge ändert daran nichts. Nach dem aktuell diskutierten Referentenentwurf zu Elterngeld und Mutterschutz, sollen Eltern künftig nur noch 12 statt maximal 14 Monatsbeträge Basiselterngeld erhalten. Durch die geplante 3-6-3-Regelung kann ein Elternteil in Paarfamilien höchstens neun statt bisher 12 Monatsbeträge Basiselterngeld beziehen. Auch die vorgesehenen Änderungen im Mutterschutz für Stillende sieht Mother Hood e.V. kritisch.

In der Mehrheit der Familien sind heute beide Eltern erwerbstätig. Gerade deshalb braucht frühe Elternschaft verlässliche Strukturen, die Zeit für Sorgearbeit und finanzielle Sicherheit nach der Familiengründung geben. Die geplante Kürzung des Elterngeldes nimmt Familien diese Sicherheit.

„Sorgearbeit lässt sich nicht wegkürzen. Wenn der Staat den Elterngeldanspruch reduziert, verschwindet der Betreuungsbedarf eines Babys nicht. Die entstehende Lücke müssen Familien selbst auffangen. Dieser Druck trifft in der Realität besonders häufig Mütter“, sagt Katharina Desery von Mother Hood e.V.

Weniger Absicherung im ersten Lebensjahr

Besonders deutlich werden die Folgen der Kürzung rund um den ersten Geburtstag. Zwar besteht ab diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Es gibt vielerorts aber nicht genug bedarfsgerechte Plätze. Selbst wenn das Kind rechtzeitig einen Platz bekommt, beginnt zunächst die Eingewöhnung. Eine unmittelbar ab dem ersten Geburtstag voll nutzbare Betreuung kann deshalb nicht vorausgesetzt werden.

Wird der Gesamtanspruch auf zwölf Monatsbeträge gekürzt und beziehen beide Eltern nach der Geburt zum Beispiel zwei Monate gleichzeitig Elterngeld, endet die finanzielle Unterstützung deutlich vor dem ersten Geburtstag. 

Mother Hood begrüßt das Ziel, Väter stärker an der Sorgearbeit zu beteiligen. Problematisch ist jedoch, dass dafür drei Monate pro Elternteil reserviert werden, während gleichzeitig der Gesamtanspruch von 14 auf zwölf Monatsbeträge sinkt. Nimmt ein Elternteil nicht mindestens seine drei reservierten Monate in Anspruch, verfallen diese, obwohl der Betreuungsbedarf bis zum ersten Geburtstag des Kindes bleibt.

Das Wochenbett braucht gemeinsame Zeit

Positiv bewertet Mother Hood, dass Eltern künftig wieder länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Gerade unmittelbar nach der Geburt hat diese gemeinsame Zeit eine besondere Funktion: Mütter befinden sich im Wochenbett in einer Heilungsphase. Sie müssen sich körperlich von Schwangerschaft und Geburt erholen und sich auf die neue Situation mit Baby einstellen. In diesem Zeitraum stehen nicht beide Eltern gleichermaßen für Sorgearbeit zur Verfügung, da die Mutter selbst Unterstützung benötigt. 

„Partnerschaftlichkeit beginnt nicht erst dann, wenn ein Vater allein die Betreuung übernimmt“, sagt Desery. „Gerade im Wochenbett brauchen Mütter Unterstützung und Entlastung. Diese gemeinsame Zeit ist kein Urlaub, sondern gehört zu einer guten Versorgung nach der Geburt.“

Wenn die Politik die Beteiligung von Vätern gezielt fördern will, sollte sie die Wochenbettzeit unmittelbar nach der Geburt stärker berücksichtigen. Partnerschaftliche Unterstützung in den ersten Wochen nach der Geburt und finanzielle Sicherheit im ersten Lebensjahr dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dazu würde auch die längst überfällige Einführung der Familienstartzeit beitragen.

Mutterschutz für Stillende nicht abbauen

Kritisch sieht Mother Hood auch die geplanten Änderungen im Mutterschutz. Die arbeitszeitlichen Schutzregelungen zu Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sollen für stillende Frauen künftig grundsätzlich nur noch in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt gelten. Offizielle Empfehlungen zur Stilldauer raten hingegen, über das erste Lebensjahr hinaus weiterzustillen. Zudem lässt sich Stillen nicht beliebig unterbrechen: Arbeitsbedingungen, die das Stillen erschweren oder längere Trennungen erfordern, können eine bestehende Stillbeziehung faktisch beenden.

Zudem soll laut Referentenentwurf bei einer Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr die bisherige behördliche Prüfung entfallen. Damit fällt eine unabhängige Schutzebene weg. Der Schutz stillender Beschäftigter darf jedoch nicht davon abhängen, wie gut sich die Arbeitnehmerin gegenüber ihrem Arbeitgeber durchsetzen kann.

Auch nach dem ersten Lebensjahr müssen die Arbeitsbedingungen so gestaltet sein, dass Weiterstillen trotz Berufstätigkeit möglich bleibt. Dabei geht es nicht darum, stillende Frauen pauschal von bestimmten Tätigkeiten auszuschließen. Statt den Mutterschutz Stillender einzuschränken, muss ein zeitgemäßer Mutterschutz dafür sorgen, dass Gesundheitsschutz, Stillen und berufliche Tätigkeit miteinander vereinbar sind.

Was Mother Hood fordert

Aus Sicht von Mother Hood muss der Referentenentwurf an zentralen Punkten geändert werden.

  1. Die 14 Monatsbeträge Basiselterngeld müssen erhalten bleiben. Eltern sollen sie weiterhin flexibel untereinander aufteilen können, wobei ein Elternteil bis zu zwölf Monatsbeträge beziehen kann. Zum Beispiel: Zwölf Monate für das eine Elternteil und das andere zwei Monate oder beide sieben Monate.
  2. Aus dem aktuellen Referentenentwurf muss dagegen beibehalten werden, dass beide Eltern mehr als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen können.
  3. Die bezahlte Freistellung des 2. Elternteils von 4 Wochen ab Geburt des Kindes muss in einer Elternstartzeit gesetzlich geregelt werden, dem sich die Elternzeit flexibel anschließen kann. Mit der Familienstartzeit würde Deutschland die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umsetzen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, Vätern bzw. dem zweiten Elternteil nach der Geburt mindestens zehn bezahlte Arbeitstage freizugeben. Die Umsetzungsfrist endete im August 2022.
  4. Beim Mutterschutz müssen auch nach dem zwölften Monat wirksamer Schutz und gute Arbeitsbedingungen gewährleistet sein, die Weiterstillen in der Praxis ermöglichen.

Im Koalitionsvertrag wurde noch eine bessere finanzielle Ausstattung des Elterngeldes angekündigt. Der vorliegende Referentenentwurf ist das genaue Gegenteil. Jetzt kommt es darauf an, eine Reform auf den Weg zu bringen, die Familien wirklich stärkt: mit finanzieller Sicherheit, guten Rahmenbedingungen für partnerschaftliche Sorgearbeit und einem wirksamen Mutterschutz.