
Hebammen und Gynäkolog:innen bieten unterschiedliche Leistungen der Schwangerenvorsorge an. Art und Umfang regeln die Mutterschaftsrichtlinien, genauso wie auch die Betreuung nach der Geburt im Wochenbett. Im Mutterpass dokumentieren sie den allgemeinen Gesundheitszustand sowie die Untersuchungen und Ergebnisse im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge.
Welche Untersuchungen vorgesehen sind, darüber informiert die Seite familienplanung.de, bereitgestellt vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
Schwangerenvorsorge von Hebamme und Gynäkolog:in?
Schwangere haben ein Recht auf folgende Vorsorgemodelle:
- im Wechsel von einer freiberuflichen Hebamme und einem/einer Gynäkolog:in
- ausschließlich durch eine freiberufliche Hebamme
- ausschließlich durch eine/einer Gynäkolog:in.
Obwohl die wechselseitige Vorsorge von Hebamme und Gynäkologe von Frauen gewünscht und per Gesetz möglich ist, lehnen manche ärztliche Praxen, aber auch einige Hebammen, diese ab.
Was tun, wenn der Gynäkologe die Hebamme ablehnt?
Wenn der Gynäkologe die Schwangerenvorsorge im Wechsel mit der Hebamme ablehnt, handelt er nicht im Sinne der Schwangeren und entgegen dem geltenden Recht. Der Konflikt zwischen Gynäkolog:innen und Hebammen wird auf dem Rücken der Schwangeren ausgetragen. Warum die geteilte Vorsorge kein Abrechnungs- oder Haftungsproblem darstellt, könnt ihr in unserem Faltblatt (siehe unten) nachlesen.
Dennoch kommt es dazu, dass Praxen die gemeinsame Vorsorge ablehnen und sogar die weitere Behandlung verweigern. Wenn eine sachliche Argumentation (Infoblatt) nicht erfolgreich ist, empfehlen wir – wenn möglich – den Wechsel in eine gynäkologische Praxis, die der interdisziplinären Vorsorge neutral oder positiv gegenüber steht.
Ganz selten kommt es auch umgekehrt vor, dass die Hebamme der Schwangeren die Vorsorge durch den Gynäkologen „verbieten“ möchte.
Infoblatt zur gemeinsamen Schwangerenvorsorge

Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) haben wir ein Infoblatt zur gemeinsamen (interprofessionellen) Schwangerenvorsorge erarbeitet. Darin finden Eltern, Hebammen und Mediziner:innen Hinweise zu den Vorteilen dieses Modells, zur Abrechnung und zu Haftungsfragen. Eltern können das Infoblatt auch zur Argumentation mit ihren behandelnden Ärzt:innen nutzen.
- Infoblatt: Schwangerenvorsorge Hand in Hand
- AKF-Broschüre: „So gelingt die interdisziplinäre Vorsorge in der Schwangerschaft“ (mit Praxisbeispielen und einem Interview mit Katharina Desery von Mother Hood)
Weitere Informationen:
- Artikel von Dr. med. Dagmar Hertle: „Interprofessionelle Schwangerenvorsorge: Kein Abrechnungs- oder Haftungsproblem für Frauenärztinnen“