Beleghebamme: Begleit-Beleghebamme und Dienst-Beleghebamme

Der Begriff „Beleghebamme“ bezeichnet eine freiberuflich tätige Hebamme, die gebärende Frauen im Kreißsaal begleitet. Beleghebammen arbeiten selbstständig und tragen die Kosten ihrer Haftpflicht-, Sozial- und Rentenversicherung selbst. Sie haben einen sogenannten Belegvertrag mit einer Klinik abgeschlossen.

Beleghebamme und Gebärende können auf die Infrastruktur der Klinik zugreifen (z. B. das Personal wie Fachärzte, Anästhesisten und Neonatologen; Medikamente, Material oder Putzdienste).

Bei der Hebammenarbeit im Belegsystem gibt es im Wesentlichen zwei grundlegende Modelle: das der Begleit-Beleghebamme und der Dienst-Beleghebamme.

Begleit-Beleghebamme

Begleit-Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die die Gebärende in die Klinik begleiten und mit der sie einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben.

Frauen mit einer Begleit-Beleghebamme werden auf Wunsch bereits sehr intensiv in der Schwangerschaft begleitet. Während dieser oft monatelangen Betreuungszeit kann sich eine Beziehung zwischen der Frau und ihrer Hebamme entwickeln: Die Hebamme kennt die Bedürfnisse sowie die Persönlichkeit der Frau, was optimale Voraussetzungen für eine gute Geburtsbegleitung setzt.
Um den voraussichtlichen Geburtstermin herum befindet sich die Begleit-Hebamme in Rufbereitschaft. Sobald die Geburt beginnt, z.B. die Wehen einsetzen oder die Fruchtblase springt, ruft die Frau ihre Hebamme an. Meist kommt diese zuerst zur Frau nach Hause und begleitet sie und ihre/n Geburtspartner:in anschließend zu einem angemessenen Zeitpunkt in die Klinik.

Die Begleit-Beleghebamme betreut die Geburt lückenlos und leistet keine anderen Dienste im Kreißsaal. Auch im Falle eines Kaiserschnittes bleibt die Hebamme bei der Frau. Nach der Geburt nimmt sie die U1-Untersuchung des Neugeborenen vor.

Die Hebamme verlässt die Frau in der Regel erst nach der Entlassung aus dem Kreißsaal (entweder nach der Verlegung auf die Wöchnerinnenstation oder im Falle einer ambulanten Geburt nach der Entlassung nach Hause).
Nach der Geburt lassen sich Frauen von ihrer Begleit-Beleghebamme meist auch im Wochenbett versorgen.

Wer sich eine Begleit-Hebammen für die Geburtsbegleitung wünscht, muss sich bereits in den ersten Wochen der Schwangerschaft um eine Begleit-Beleghebamme kümmern.

Dienst-Beleghebamme

Die Dienst-Beleghebamme arbeitet mit anderen Beleghebammen im Team innerhalb eines selbstgestalteten Schichtsystems und in den Räumen der Klinik. Wenn die Hebamme Dienst hat, leistet sie alle anfallenden Arbeiten (bspw. Betreuung von Frauen innerhalb der Schwangerenambulanz, Betreuung von Geburtseinleitungen, Telefondienste etc.). Nach diesem Modell betreut sie auch die während der Dienstzeit stattfindenden Geburten, je nach Aufkommen keine einzige oder maximal zwei Geburten gleichzeitig.
In der Regel kennt die Hebamme die Frauen nicht, die zur Geburt im Kreißsaal erscheinen: Sie hat keine bestehende Beziehung zu ihnen und kennt ihre Vorgeschichten, Wünsche und Bedürfnisse nicht.
Nach der Geburt führt die Hebamme auch die U1-Untersuchung des Neugeborenen durch.