Bonn, 20. Dezember 2021. Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, plant die neue Bundesregierung für die geburtshilfliche Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Neugeborenen einige vielversprechende Maßnahmen. Die Bedarfe von Frauen und ihren Familien rücken stärker in den Fokus. Der Vorgänger-Regierung fehlte der Wille zu grundlegenden Reformen, um die bestehenden Missstände in der Geburtshilfe anzugehen. Dieser Reformstau scheint nun zu enden.
Welche Pläne für eine bessere geburtshilfliche Versorgung hat die neue Regierung?
Nationales Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“
Grundlegende Veränderungen verspricht der in Aussicht gestellte Aktionsplan zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“. Für die Einleitung eines solchen Umsetzungsprozesses haben wir uns in den vergangenen Jahren gemeinsam mit anderen Organisationen stark gemacht (S. 85).
Gesundheitszentren
Der Ausbau von Gesundheitszentren für eine “wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung” (S. 84) ist in unserem Sinne, wenn geburtshilfliche Angebote mit eingeschlossen werden.
Bedarfsgerechte Krankenfinanzierung
Dringend nötige Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenfinanzierung sollen auf den Weg gebracht werden und auch die Geburtshilfe einschließen (S. 86). Eine aus unserer Sicht richtungsweisende Maßnahme! Die Unterfinanzierung der Geburtshilfe führt zu Schließungen von Geburtsstationen und Personalknappheit in den Kreißsälen.
Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen
Die Eins-zu-Eins-Betreuung durch Hebammen in wesentlichen Phasen der Geburt wird eingeführt. Die Beschränkung auf “wesentliche Phasen der Geburt” kritisieren wir an dem ansonsten wichtigen Vorhaben. Gebärende brauchen in allen Phasen der Geburt das Angebot einer guten Begleitung (S. 85).
Stärkung Patient:innenrechte und Gewalt in der Geburtshilfe
Auch der Wille zur Stärkung von Patient:innenrechten unter anderem mit einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses und einem Härtefallfond bei Behandlungsfehlern (S. 86), ist vielversprechend. Die durch die Istanbul-Konvention motivierten Pläne der Bundesregierung zum Gewaltschutz (S. 114) bewerten wir ebenfalls positiv. Wir als Elternverein werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass auf allen politischen Ebenen Gewalt in der Geburtshilfe als Gewaltform anerkannt wird.
Mutterschutz und Freistellung bei Totgeburten
Eine “zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes” sowie Mutterschutz und Freistellung bei Fehl- bzw. Totgeburten begrüßen wir sehr. (S. 100). Die Eingrenzung auf nach der 20. Schwangerschaftswoche bei Totgeburt finden wir sehr schwierig. Wir empfehlen der neuen Regierung, sich mit Betroffenenverbänden dazu auszutauschen.
“Familien fordern schon seit Jahren eine bessere Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett”, sagt Katharina Desery von Mother Hood. “Wir legen daher als Elternvertretung große Hoffnungen in die Pläne der neuen Bundesregierung, deren Umsetzung wir weiterhin kritisch begleiten werden.”
Informationen zu den Forderungen nach einem strukturierten Prozess zur Umsetzung des Nationalen Gesundheitsziels “Gesundheit rund um die Geburt”:
- Nationales Gesundheitsziel “Gesundheit rund um die Geburt”
- Mother Hood Forderungen und Lösungen.
- Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) Strategiepapier, unterzeichnet von zahlreichen Organisationen, wie beispielsweise dem Deutschen Hebammenverband, der gynäkologischen Fachgesellschaft DGGG und Mother Hood
- Positionspapier der Interdisziplinäre Gruppe “WIR von Anfang an” als Ergebnis eines Kongresses im Oktober 2019.
Ansprechpartnerin
Katharina Desery
Vorstand und Pressesprecherin
Tel.: 0163/ 7274735
E-Mail: presse(at)mother-hood.de