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Eltern warnen: Hebammenversorgung weiterhin problematisch

Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden wird Situation in der Geburtshilfe nicht verbessern. Neue Ausschlusskriterien für Hausgeburten sorgen außerdem für Unklarheiten

Schiedsspruch zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden wird Situation in der Geburtshilfe nicht verbessern. Neue Ausschlusskriterien für Hausgeburten sorgen außerdem für Unklarheiten.

Bonn, 27. November 2015. Aus Sicht der Eltern wird der Schiedsspruch vom 12. November 2015, der den Streit zwischen den Hebammenverbänden und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) beenden sollte, die Probleme in der Hebammenversorgung nicht beheben. Bei Mother Hood e.V., der Bundeselterninitiative zum Schutz von Mutter und Kind während Schwangerschaft, Geburt und 1. Lebensjahr, gehen nach wie vor Hilfegesuche von schwangeren Frauen ein, die keine Hebamme für Vorsorge, klinische oder außerklinische Geburt und Wochenbettbetreuung finden.

Unsichere finanzielle Lage der Hebammen hat Folgen für die Versorgung von Familien

Der mit dem Schiedsspruch eingeführte Sicherstellungszuschlag der Krankenkassen soll die teuren Haftpflichtprämien der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen ausgleichen. Auch wenn bis zu zwei Drittel der über 6.200 Euro teuren Versicherung erstattet werden, bleibt die Vergütung der Hebammenleistungen weiterhin niedrig. Der Hebammenverband gab außerdem bekannt, dass die Haftpflicht im Juli 2016 um weitere neun Prozent auf gut 6.800 Euro, ab Juli 2017 sogar auf über 7.600 Euro ansteigen soll.

„Vor diesen Hintergründen  rechnen wir nicht damit, dass freiberufliche Hebammen, die bereits aufgehört haben, in ihren Beruf zurückkehren“, sagt Eva Abert, Vorständin von Mother Hood e. V., „Vielmehr geht der Trend dahin, dass weitere Hebammen die Geburtshilfe aufgeben.“

Die vom GKV-SV vorgeschlagene Übernahme der Wochenbettbetreuung durch in Kliniken angestellte Hebammen kann die fehlenden freiberuflichen Hebammen nicht ersetzen. Denn auch Klinikhebammen haben mit sich verschlechternden Arbeitsbedingungen und Unterbesetzung in den Geburtshilfeabteilungen zu kämpfen.

Hausgeburten: Neue Regeln verpflichten Mütter zu Arztbesuch

Mit dem Schiedsspruch wurden außerdem neue Ausschlusskriterien für Hausgeburten gültig. Als sogenanntes relatives Ausschlusskriterium gilt unter anderem die Überschreitung des errechneten Geburtstermins um drei Tage (ET+3). Die neue und umstrittene Regel sieht an ET+3 einen verpflichtenden Arztbesuch der schwangeren Frau vor, obgleich wissenschaftlich nicht belegt ist, dass die Überschreitung des ET ein Risiko darstellt. Im Gegenteil gilt, dass Schwangerschaften bis zu 42 Wochen (ET+14) dauern können.

Für werdende Eltern ist derzeit nicht ersichtlich, welche Konsequenzen die relativen Ausschlusskriterien für ihre konkreten Einzelfälle haben. „Bei uns melden sich viele verunsicherte Schwangere, die eine verpflichtende Untersuchung an ET+3 ablehnen, teilweise weil sie Angst haben, der Facharzt in der Praxis oder in der Klinik könnte sich trotz unauffälligem Befund gegen eine Hausgeburt aussprechen und ein Risiko im Mutterpass vermerken.“, berichtet Abert. „Es ist bekannt, dass viele Fachärzte der außerklinischen Geburtshilfe skeptisch gegenüberstehen, obwohl Studien sie als sicher ausweisen“.

Eine Schwangere darf sich laut Aussage des GKV-SV zwar trotz Vorliegen eines relativen Ausschlusskriteriums zu einer Hausgeburt entscheiden, die auch von der Krankenkasse bezahlt wird. Es ist aber unklar, welche langfristigen Folgen die Entscheidung der Frau hat, sollte es bei der Geburt zu einem Schaden kommen. Denkbar wäre, dass Gerichte auch die relativen Ausschlusskriterien in ihrer Urteilsfindung berücksichtigen. Wenn ein relatives Ausschlusskriterium vorliegt, könnten daher viele Hebammen davor zurückschrecken, die Hausgeburt zu begleiten.

Die Hebammenverbände und der GKV-SV haben eine Studie in Auftrag gegeben, die bis Ende 2016 die Ausschlusskriterien wissenschaftlich überprüfen soll. Abert gibt jedoch zu bedenken: „Bis zum Vorliegen der Ergebnisse werden noch mehr Hebammen ihren Beruf an den Nagel gehängt haben“.

Ansprechpartnerin

Katharina Desery
Vorstand und Pressesprecherin
Tel.: 0163/ 7274735
E-Mail: presse(at)mother-hood.de