(c) torstensimon auf Pixabay

Impfung der Kontaktpersonen von Schwangeren

Übersicht zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer

Wie die Impfung von Kontaktpersonen Schwangerer organisiert wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wir haben für euch die wichtigsten Infos zusammengestellt und aktualisieren diese regelmäßig. Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Schreibt uns gerne an info@mother-hood.de.

Unsere umfassende Infoseite findest du hier: Corona-Informationen für Schwangerschaft und Geburt

§3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität: (1) 3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.

Auszug aus der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 08.02.2021
Information
Datum21.03.2021
Anmerkung9. Bis zu zwei enge Kontaktpersonen (von 18 bis 64 Jahren) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
AblaufImpftermine vereinbaren Sie über die Nummer 116 117 oder über die Webseite https://www.impfterminservice.de/impftermine. Nachweis: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis + Bestätigung der schwangeren Person oder einer sie vertretenden Person + Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft. Bestätigung hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung_Kontaktpersonen-Schwangere.pdf
Quellehttps://impfen-bw.de/#/
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungSiehe bundesweite Verfügung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
AblaufUnter https://impfzentren.bayern/citizen melden Sie sich mit einer Mailadresse an und wählen selbst ein Passwort. Im Anschluss bekommen Sie eine Mail, um Ihre Mailadresse zu verifizieren. Danach werden persönliche Daten abgefragt, wie Geburtsdatum und Adresse (auch, ob Sie in einer Gemeinschaftseinrichtung wohnen). Sie müssen angeben, ob Sie schwanger sind oder stillen. Danach ist der Anmeldevorgang abgeschlossen und Sie werden kontaktiert, wenn Sie sich impfen lassen können. Weitere Infos auch hier: https://www.impfzentren.bayern.
Quellehttps://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungSiehe bundesweite Verfügung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
AblaufDie KV Berlin verschickt im März und April Impfeinladungen per Post. Die Einladungen gehen an gesetzlich Versicherte mit hoher Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung. Abrechnungsdaten sind das einzige Kriterium für die Einladung. Atteste sind nicht nötig und werden von der KV Berlin nicht berücksichtigt oder angenommen.
Quellehttps://www.kvberlin.de/fuer-patienten/corona/corona-impfungen
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungBrandenburg erwähnt die Kontaktpersonen der Schwangeren bei der Priorisierung nicht explizit, weist allerdings auf die Verfügung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus vom 08.02.2021 hin. Siehe Link zur bundesweiten Verfügung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
AblaufInfos bezüglich Impfung von Kontaktpersonen Schwangerer unklar.
Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) sowie erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) können sich mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen. Diese Impfberechtigten im Alter von 18 bis 64 Jahren können online auf der Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca buchen. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können und einen Impftermin online vereinbart haben.
Quellehttps://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungVerweis auf Verordnung im Bundesanzeiger: https://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/9/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf
Ablauf2. Hohe Priorität: Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren (Die Kontaktpersonen werden von der Person bzw. der Schwangeren selbst oder von einer sie vertretenden Person bestimmt.) Es werden ein Aufklärungsbogen, ein Anamnesebogen zur Erfassung von Vorerkrankungen und ein Einwilligungsbogen per Mail oder per Post verschickt, je nachdem, wie die Impfberechtigten benachrichtigt werden. Diese Unterlagen sind für das Impfzentrum Bremen nicht auszufüllen. Im Impfzentrum Bremen erhalten die impfberechtigten Personen personifizierte Unterlagen, die erst nach der Beratung durch den Arzt ausgefüllt und unterschrieben werden. Für das Impfzentrum Bremerhaven dürfen die Begleitzettel gerne vorausgefüllt mitgebracht werden.
Quellehttps://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1275594.de&asl=bremen2014_sp.c.13091.de
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungDazu zählen in den nächsten Schritten auch Personen mit einer einschlägigen Vorerkrankung, die in § 3, Abs. 1 Zif. 2 der Impf-Verordnung des Bundes benannt ist, sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen.
AblaufAusblick: Die nächsten Schritte für die Impfkampagne in Hamburg Abhängig von den nach Hamburg gelieferten Impfstoffmengen werden weitere Gruppen aufgerufen, die einen Anspruch mit hoher Priorität haben, aber gegenwärtig noch nicht zur Terminvereinbarung berechtigt sind: In Kürze werden weitere Berufsgruppen, darunter Psycho-, Ergo- und Physiotherapeuten, aufgerufen und im Vorfeld über die Arbeitgeber bzw. Berufsverbände gezielt angesprochen und über die entsprechenden Verfahren informiert. Dazu zählen in den nächsten Schritten auch Personen mit einer einschlägigen Vorerkrankung, die in § 3, Abs. 1 Zif. 2 der Impf-Verordnung des Bundes benannt ist, sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen. Personen mit einer Vorerkrankung, die einen Anspruch auf die Schutzimpfung begründet, können sich diesen Anspruch bei ihrer behandelnden Ärztin bzw. bei ihrem behandelnden Arzt bescheinigen lassen. So können sie die Berechtigung nachweisen, sobald sie für einen Termin aufgerufen werden. Die Kontaktpersonen müssen von den Schwangeren bzw. Pflegebedürftigen benannt werden. Dafür wird zeitnah unter www.hamburg.de/corona-impfung ein Formular bereitgestellt werden. Impftermin über: https://www.impfterminservice.de/impftermine
Quellewww.hamburg.de/corona-impfung
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungSiehe bundesweite Verfügung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
Ablauf§ 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität : bis zu zwei enge Kontaktpersonen … b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden, Registrieren können sich alle Personen, die in §3 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Das geht über das Online-Portal oder über die Hotline. Zum Impftermin müssen Terminbestätigung, Personalausweis, Impfpass und Versichertenkarte mitgebracht werden. Impftermin über https://www.impfterminservice.de/impftermine Quelle:https://corona-impfung.hessen.de/sites/corona-impfung.hessen.de/files/Infoblatt%20Zwei%20Wege%20zur%20kostenlosen%20Schutzimpfung.pdf
Quellehttps://corona-impfung.hessen.de/f%C3%BCr-helfer/corona-impfverordnung
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungSiehe bundesweite Verfügung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
AblaufTermine zur Impfung werden telefonisch vereinbart unter der Telefonnummer 0385 20271115, montags bis freitags: von 8 Uhr bis 20 Uhr, Wochenende und Feiertage: von 9 bis 16 Uhr. Für das Telefonat werden benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen, die Postleitzahl des Wohnorts, Stift und Papier, um die Termine zu notieren. Für die Kontaktpersonen schwangerer Personen steht unten unter „Informationsmaterial / Formulare“ ein Vordruck für den Nachweis zur Verfügung. Für das Impfen im Impfzentrum zum vereinbarten Termin wird benötigt: Nachweis der Impfberechtigung, Personalausweis, Aufklärungsbogen* (ausgefüllt), Anamnese-/Einwilligungsbogen* (ausgefüllt und unterschrieben), Impfausweis (wenn vorhanden).
Quellehttps://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Impfen-Corona-Pandemie/
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungBezug zur Impfverordnung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf
AblaufSie können sich deshalb über unsere Impf-Hotline oder online über das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de für einen Termin oder – falls gerade alle Termine vergeben sind – für einen Platz auf der Warteliste anmelden. Impf-Hotline 0800 99 88 665 ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
Quellehttps://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/faq-impfung-195559.html#1allgemein
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungIn NRW sollen sobald wie möglich auch Menschen eine Corona-Impfung bekommen, die zur Prioritätengruppe zwei gehören. Zu der Gruppe gehören auch Über-70-Jährige und Kontakte von Schwangeren.
AblaufDas nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium wird in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten. Sobald wie möglich sollen es Impfangebote geben für Pflegende Angehörige und Kontaktpersonen von Schwangeren. Wie bekommen pflegende Angehörige und Kontaktpersonen von Schwangeren einen Impftermin? Das steht noch nicht fest. Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit zusammen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen an einem Konzept, wie Angehörige von Schwangeren / von zu Pflegenden belegen können, dass sie zu der berechtigten Gruppe gehören, und einen Impftermin bekommen.
Quellehttps://www.land.nrw/corona/impfung
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungÜber 70-jährige aus der Prioritätsgruppe 2, sowie chronisch kranke Menschen und die Kontaktpersonen von zu Pflegenden und Schwangeren erhalten voraussichtlich ab Mitte März die Möglichkeit einer Terminregistrierung. Wir werden die Öffentlichkeit hierüber rechtzeitig informieren.
Vordruck für die Kontaktpersonen der Schwangeren: https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/Nachweis_Schwangere.pdf
AblaufZwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren können sich über das Online-Impfportal impftermin.rlp.de für Termine registrieren und erhalten schnellstmöglich einen Termin. Vordruck für die Kontaktpersonen der Schwangeren: https://corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/Nachweis_Schwangere.pdf
Quellehttps://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungSchwangere können für zwei enge Kontaktpersonen Priorisierungscodes für die Impfliste erhalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Frauenärztliche Praxis. (Die Priorisierungscodes werden in dieser Woche den Praxen zur Verfügung gestellt.)
AblaufSchwangere können für zwei enge Kontaktpersonen Priorisierungscodes für die Impfliste erhalten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Frauenärztliche Praxis. (Die Priorisierungscodes werden in dieser Woche den Praxen zur Verfügung gestellt.) Anmeldung für Kontaktpersonen von Schwangeren: Mit dem erhaltenen Priorisierungscode können sich zwei Kontaktpersonen über das Online-Buchungsportal https://www.impfen-saarland.de/ oder die Hotline 0681 501-44 22 oder 0800 999 15 99 in der Impfliste eintragen. Nach zweimaliger Verwendung wird der Code ungültig.
Quellehttps://www.saarland.de/DE/portale/corona/impfungtest/impfung/priorisierungscodes/kontaktpersonschwangere/kontaktpersonschwangere_node.html
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungSiehe bundesweite Verfügung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
AblaufNoch keine Anmeldung möglich.

Nachweis als Kontaktperson einer Schwangere: Eine solche Kontaktperson wird von der Schwangeren oder Pflegebedürftigen bzw. gesetzl. Vertreters benannt. Die Benennung der weiteren Personen erfolgt unter Beifügung einer Kopie der gültigen Personalausweise der jeweils benannten Personen und die von der jeweils bestimmenden Person unterzeichneten Benennung. Dies ist im Impfzentrum vorzulegen.

Terminbuchungen für die Corona-Schutzimpfung sind auf der Online-Terminbuchungsseite sachsen.impfterminvergabe.de sowie auch per die Telefon-Hotline 0800 0899 089 möglich. Eine Impfung im Impfzentrum ist nur mit Termin möglich. Vorerst können nur Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 einen Termin im Impfzentrum buchen. Dazu zählen über 80-Jährige, Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und das Personal besonders betroffener Risikobereiche der ambulanten Versorgung.
Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/impfen-in-sachsen-9339.html
Quellehttps://www.coronavirus.sachsen.de/priorisierung-fuer-die-coronaschutzimpfung-9340.html
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungIn Sachsen-​Anhalt können sich aktuell Personen mit der Priorität 1 sowie Personen unter 65 Jahren der Priorität 2 impfen lassen, sofern in ihrer Region allen unter 65-​Jährigen der Priorität 1 ein Impfangebot unterbreitet worden ist.
AblaufUnklar, ob Termin für Kontaktpersonen von Schwangeren möglich ist. Terminvergaben sind über die Rufnummer 116 117 und über die Internetseite https://www.impfterminservice.de/impftermine möglich. Die Impfzentren schalten hier mögliche Zeitfenster frei. Bei der Terminvergabe wird die Impfberechtigung abgefragt und ein Code ausgegeben. Im Impfzentrum wird die Impfberechtigung nochmals überprüft. Ohne Nachweis Ihrer Impfberechtigung kann leider keine Impfung erfolgen. Bitte bringen Sie zum Termin auch Ihren Impfausweis mit.
Quellehttps://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/coronavirus-impfen/faq-schutzimpfungen/#c259852
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungAusweitung der Impfberechtigung auf Berechtigte nach Prioritätsgruppe 2 ab 9.3.2021
AblaufTerminvergabe über das Internet-Portal www.impfen-sh.de. Nachweis der Impfberechtigung für Prioritätsgruppe 2 hier: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Downloads/Nachweis_Kontaktpersonen.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Quellehttps://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html
Information
Datum21.03.2021
AnmerkungSiehe bundesweite Verfügung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_BAnz_AT_08.02.2021_V1.pdf
AblaufKontaktpersonen von Schwangeren benötigen eine Kopie des Mutterpasses und das von der Schwangeren ausgefüllte Bestätigungsformular. Link zum Formular: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/COVID-19/Impfkampagne/Benennung_Kontaktpersonen.pdf Buchung Termin sowie Folgetermin über www.impfen-thueringen.de Angabe von Anschrift, Telefonnummer, Mail, Nachweis Berechtigung, Bestätigung der Hinweise auf mitzubringende Dokumente und Corona-Regel Alternativ unter 02643-49 50 49 0
Quellehttps://www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge

Schreibt uns gerne eure Erfahrungen zur Impfung der Kontaktpersonen von Schwangeren. Auch wenn ihr hier eine nicht mehr aktuelle Info findet, freuen wir uns über eine Nachricht an info@mother-hood.de. Vielen Dank!